Datenschutzinformation

nach Art. 13 und 14 DSGVO

Wer verarbeitet deine Daten

VIPROTECT GmbH

Heiligenstädter Straße 32/303
1190 Wien, AT

Firmenbuch: FN 590214 m, Handelsgericht Wien

UID: ATU79015815

Datenschutzanfragen: office@viprotect.at

Telefon: +43 664 931 39 621

Für welche App diese Information gilt

Diese Datenschutzinformation gilt für die App SecureClock (Android-Paket und iOS-Kennung at.viprotect.app) und für das zugehörige Verwaltungsportal unter secureclock.at.

Verantwortlich im Sinne der DSGVO und Eigentümerin der App ist die VIPROTECT GmbH. Entwickler und Herausgeber der App in Google Play und im App Store ist GoldenWing, rechtlich die GOLDENWING Creative Studios e.U., Czeikestrasse 4/21, 1100 Wien, Firmenbuch FN 605474 d, UID ATU79107958, deni@goldenwing.at. GoldenWing entwickelt die App, veröffentlicht sie und betreut den technischen Betrieb im Auftrag von VIPROTECT GmbH und verarbeitet dabei Daten nur nach deren Weisung.

Wofür, auf welcher Grundlage, wie lange

  • Bewerbung und Eintritt über Einstellungslink

    Aufnahme von Bewerbungen und Übernahme bestehender Mitarbeiterkonten. Die Sozialversicherungsnummer dient dabei ausschließlich der Zuordnung zum vorhandenen Stammsatz.

    Rechtsgrundlage:
    Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Vertrag oder vorvertragliche Maßnahme
    Erläuterung:
    Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person. Bei abgelehnten Bewerbungen tritt für die Aufbewahrung Art. 6 Abs. 1 lit. f hinzu (Abwehr von Ansprüchen nach dem GlBG).
    Daten:
    Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Anschrift, Staatsangehörigkeit, E-Mail, Telefonnummer, Lichtbildausweis
    Empfänger:
    Nur die Personalverwaltung der Organisation. Keine Weitergabe an Dritte.
    Aufbewahrung:
    Abgelehnt: 7 Monate. Freigeschaltet: 3 Monate, danach zählt das Stammblatt. Das Ausweisbild wird bei Ablehnung sofort gelöscht.
  • Maschinelle Prüfung des Lichtbildausweises

    Auslesen der maschinenlesbaren Zone und Abgleich von Name, Geburtsdatum und Gültigkeit mit den Angaben der Person. Dient der Feststellung, dass ein vorgelegter Ausweis echt und gültig ist.

    Rechtsgrundlage:
    Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO: rechtliche Verpflichtung
    Erläuterung:
    Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den Identitätsfeststellungspflichten des Bewachungsgewerbes. Die Texterkennung läuft im Browser der betroffenen Person; das Bild verlässt das Gerät erst mit dem Absenden.
    Daten:
    Ausweisnummer, ausstellender Staat, Gültigkeitsdatum, Name, Geburtsdatum, Lichtbild
    Empfänger:
    Nur die Personalverwaltung der Organisation.
    Aufbewahrung:
    Der Befund wird mit der Bewerbung gelöscht. Nach Freischaltung liegt der Ausweis in der Personalakte und folgt deren Frist.
  • Personalverwaltung & Dienstplanung

    Verwaltung der Beschäftigten und Einsatzplanung (Schichten, Objekte, Events).

    Rechtsgrundlage:
    Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Vertrag oder vorvertragliche Maßnahme
    Erläuterung:
    Durchführung des Arbeits-/Dienstverhältnisses.
    Daten:
    Stammdaten, Kontaktdaten, Qualifikationen, Einsatzzeiten.
    Aufbewahrung:
    Personalakte gemäß gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.
  • Standort im Dienst

    Das Büro sieht während eines laufenden Dienstes, wo eine Wachperson ist: auf Abruf und in einem festen Takt (Standard 15 Minuten). Das dient dem Nachweis der Anwesenheit am Einsatzort und der Sicherheit der Wachperson, vor allem bei Großveranstaltungen.

    Rechtsgrundlage:
    Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO: Einwilligung
    Erläuterung:
    Die Erfassung läuft nur nach ausdrücklicher Zustimmung in der App. Die Zustimmung kann jederzeit im Profil widerrufen werden, ohne dass daraus ein Nachteil entsteht. Zwischen Ausstempeln und Einstempeln wird nichts erfasst.
    Daten:
    Standortkoordinaten mit Genauigkeit, Zeitstempel, Art des Punktes (beim Stempeln, im Takt, auf Abruf), Bezug zum Dienst.
    Empfänger:
    Nur die Einsatzleitung der Organisation (Leitstand). Keine Weitergabe an Dritte.
    Aufbewahrung:
    Die Punkte werden nach 30 Tagen gelöscht.
  • Lohn- & Gehaltsabrechnung

    Berechnung und Auszahlung von Entgelt, Zuschlägen und Meldung an Behörden/Steuerberater.

    Rechtsgrundlage:
    Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO: rechtliche Verpflichtung
    Erläuterung:
    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten.
    Daten:
    Personalnummer, SV-Nummer, Arbeitszeiten, Lohnarten.
    Aufbewahrung:
    Gesetzliche Aufbewahrung (i.d.R. 7 Jahre).
  • Kundenrechnung & Leistungsnachweis

    Abrechnung erbrachter Bewachungsleistungen gegenüber Auftraggebern.

    Rechtsgrundlage:
    Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Vertrag oder vorvertragliche Maßnahme
    Erläuterung:
    Erfüllung des Vertrags mit dem Auftraggeber.
    Daten:
    Einsatzzeiten, Objekt-/Eventbezug, abgerechnete Stunden.
    Aufbewahrung:
    Gesetzliche Aufbewahrung (i.d.R. 7 Jahre).

Wer die Daten sonst noch sieht

Für Betrieb und Speicherung setzen wir Dienstleister als Auftragsverarbeiter ein, die ausschließlich nach unserer Weisung handeln: Supabase (Datenbank und Anmeldung, Rechenzentrum in der EU), Cloudflare (Betrieb der Anwendung und Dateiablage, Region Europäische Union) und Hostinger (E-Mail-Versand, EU). Eine Übermittlung deiner Daten an andere Dritte findet nicht statt, außer wir sind gesetzlich dazu verpflichtet.

Deine Rechte

Du kannst jederzeit Auskunft über die zu dir gespeicherten Daten verlangen (Art. 15), ihre Berichtigung (Art. 16) oder Löschung (Art. 17), die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) sowie die Herausgabe in einem gängigen Format (Art. 20). Soweit wir uns auf ein berechtigtes Interesse stützen, kannst du der Verarbeitung widersprechen (Art. 21). Eine erteilte Einwilligung kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Wende dich dafür an die oben genannte Adresse. Wir antworten binnen eines Monats.

Beschwerde

Wenn du glaubst, dass wir deine Daten unrechtmäßig verarbeiten, kannst du dich bei der Aufsichtsbehörde beschweren:

Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, dsb@dsb.gv.at

Musst du die Daten angeben

Die Angaben im Eintrittsformular brauchen wir, um ein Dienstverhältnis begründen und dich beim Sozialversicherungsträger anmelden zu können. Ohne sie ist eine Anstellung nicht möglich. Der Lichtbildausweis dient der Feststellung, dass du die Person bist, für die du dich ausgibst. Im Bewachungsgewerbe ist das Pflicht.

Eine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Die maschinelle Ausweisprüfung ist eine Lesehilfe; über deine Aufnahme entscheidet ein Mensch.